Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieblingsküche Catering


1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Mükisch Lieblingsküche KG, GF Florian Mükisch, Ratschkygasse 48 1120 Wien (nachfolgend Lieblingsküche genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Lieblingsküche ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 

1.2. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

1.3. Sollten einzelne dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter der Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch Lieblingsküche.

2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt Lieblingsküche keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2.4. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart, mit allen Rechten Eigentum von Lieblingsküche. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Einzigartig.

2.5. Sollten einzelne Artikel des Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich Lieblingsküche einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

2.6. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Lieblingsküche zustande.


3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Lieblingsküche dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Lieblingsküche ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3. Soweit Lieblingsküche Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Zulieferanten im Eventbereich.

3.4. Sublieferanten werden durch Lieblingsküche bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifftLieblingsküche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über Lieblingsküche.


4. Leistung & Honorar

4.1. Der Auftraggeber stellt Lieblingsküche unabhängig von dem vereinbarten Honorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

4.2. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von Lieblingsküche für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.3. Lieblingsküche ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen. Lieblingsküche ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung des Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber an Lieblingsküche innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.

4.4. Kostenvoranschläge von Einzigartig sind unverbindlich.

5. Lebensmittel & Warenangebot

5.1. Das Lebensmittel- und Warensortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen oder lieferbedingten Schwierigkeiten unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Lieblingsküche einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Lebensmittel vor.

Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, das gerne individuell an den jeweiligen Kunden und an dessen Wünsche angepasst wird.


6. Lieferung

6.1. Zugesagte Termine werden von Lieblingsküche nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z.B. Stromstörungen, entbinden Lieblingsküche von den übernommenen Pflichten.

6.2. Eventuelle Beanstandungen des Events sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Lieblingsküche keine Haftung.

6.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.


7. Wirksamkeit & Bestellung

7.1. Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details werden in der Regel mindestens 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich bekanntzugeben. 

7.2. Eine Reduzierung oder Aufstockung ist nur einvernehmlich möglich. Im Falle einer vereinbarten Reduktion sind jedenfalls die bereits entstandenen Kosten abzugelten.

7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung an Lieblingsküche zu übergeben, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.


8. Eigentumsrecht & Urheberschutz

8.1. Alle Leistungen von Lieblingsküche (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Lieblingsküche. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.

8.2. Für die Nutzung von Leistungen von Lieblingsküche, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Einzigartig erforderlich. Dafür steht Lieblingsküche und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.


9. Vertragsauflösung

9.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

9.2. Lieblingsküche ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden,
a) wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann.
b) wenn der Ruf, sowie die Sicherheit des Unternehmens gefährdet wird.
c) im Falle höherer Gewalt.
d) wenn vereinbarte Akontozahlungen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht termingerecht einlangen.


10. Stornobedingungen

10.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 4 Werktage vor der Veranstaltung 20 Prozent des vereinbarten Honorars samt allen bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

10.2. Bei Stornierungen bis 2 Werktage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des vereinbarten Honorars samt allen bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

10.3. Bei Stornierung unter 2 Werktagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des vereinbarten Honorars samt allen bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.


11. Preise & Währung

11.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und sind, wenn nicht explizit angeführt, Nettopreise zuzüglich der in Österreich geltenden Mehrwertsteuersätze.


12. Zahlungsbedingungen

12.1. Sollte es keine anderwärtige schriftliche Vereinbarung zwischen Lieblingsküche und dem Kunden geben, gilt eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jegliche Abzüge. Lieblingsküche behält sich vor für nicht zeitgerecht bezahlte Forderungen bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen bzw. im weiteren Falle ein Drittunternehmen zu bestimmen, welches die Forderungen einbringt.

12.2. Akontozahlungen können seitens Lieblingsküche im Vorfeld und nach Ankündigung verlangt werden. Die Höhe der jeweiligen Anzahlung entnehmen Sie aus dem jeweiligen Angebot Ihrer Veranstaltung.


13. Gerichtsstand

13.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes der Stadt Wien sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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