Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieblingsküche

 

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Mükisch Lieblingsküche KG, Adresse: Ratschkygasse 48/2-4, 1120 Wien, (nachfolgend Lieblingsküche genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Lieblingsküche ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. 

1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch Lieblingsküche.

2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt Lieblingsküche keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Auftraggebers und werden nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist.

2.4. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Lieblingsküche zustande.


3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2. Änderungen und/oder Abweichungen einzelner vereinbarter Leistungen des Auftrages, welche nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Lieblingsküche dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Lieblingsküche ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3. Soweit Lieblingsküche Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten abschließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Zulieferanten im Eventbereich und Lieferanten im Allgemeinen.

 

4. Leistung & Honorar

4.1. Der Auftraggeber stellt Lieblingsküche unabhängig vom vereinbarten Honorar (Auftragssumme) ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

4.2. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, entsteht der Entgeltanspruch von Lieblingsküche für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht worden ist.

4.3. Lieblingsküche ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen. Lieblingsküche ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung des Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber an Lieblingsküche innerhalb des vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.

4.4. Kostenvoranschläge von Lieblingsküche sind unverbindlich.


5. Lebensmittel & Warenangebot

5.1. Das Lebensmittel- und Warensortiment kann saisonal bedingten Veränderungen oder lieferbedingten Schwierigkeiten unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Lieblingsküche einen Austausch gegen gleichwertige Lebensmittel vor. Das Angebot ist grundsätzlich als Vorschlag zu betrachten, welches gerne individuell an den jeweiligen Kunden und an dessen Wünsche angepasst werden kann.


6. Lieferung

6.1. Zugesagte Termine werden von Lieblingsküche nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie beispielsweise Stromstörungen, entbinden Lieblingsküche von den übernommenen Pflichten.

6.2. Eventuelle Beanstandungen/Reklamationen der bereits erfolgen Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung vom Auftraggeber bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung als akzeptiert gilt und dadurch Rückzahlungsansprüche bzw. Kostenabzüge ausgeschlossen sind. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Lieblingsküche keine Haftung, sollten  Kosten dafür anfallen, sind diese von Auftraggeber zu übernehmen.  

6.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.


7. Wirksamkeit & Bestellung

7.1. Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details werden spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich bekanntzugeben. 

7.2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, da ansonsten bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl der gesamte vereinbarte Betrag verrechnet werden muss. Eine über das Angebot (den Vertrag) hinausgehende Personenanzahl wird zusätzlich verrechnet.

7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung an Lieblingsküche zu übergeben, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.

7.4. Wurde für die Veranstaltung ein bestimmter Mindestbetrag vereinbart und erreicht die Konsumation diesen Betrag nicht, ist der Auftraggeber verpflichtet entweder,

            a)  die für die Räumlichkeiten des Veranstaltungsort vereinbarte Raummiete zu bezahlen,         oder, 

            b) die Differenz zwischen der Konsumation und dem vereinbarten Mindestbetrag zu bezahlen.


8. Eigentumsrecht & Urheberschutz

8.1. Alle Leistungen von Lieblingsküche (Angebote, Planung, Ideen und Beschreibung von Konzepten und dergleichen für Veranstaltungen, auch einzelne Teile daraus, bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, im Eigentum von Lieblingsküche. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Lieblingsküche.

8.2. Für die Nutzung von Leistungen von Lieblingsküche, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - die Zustimmung von Lieblingsküche erforderlich. Dafür steht Lieblingsküche und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.


9. Vertragsauflösung

9.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

9.2. Lieblingsküche ist berechtigt, jederzeit das Vertragsverhältnis zu beenden wenn,
            a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit   der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann.

            b) der Ruf, sowie die Sicherheit des Unternehmens gefährdet wird.

            c) im Falle höherer Gewalt.

            d) vereinbarte Akontozahlungen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht termingerecht   einlangen.


10. Stornobedingungen & Terminänderung

10.1. Nach Auftragsvergabe (ab Unterschriftslegung) ist der Vertrag bindend, bei Stornierung fallen jedenfalls 30 Prozent Stornokosten an.

10.2. Bei Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung werden 50 Prozent der vereinbarten Auftragssumme samt allen bereits entstandenen Kosten* in Rechnung gestellt.

10.3. Bei Stornierungen bis 7 Tage vor der Veranstaltung werden 80 Prozent der vereinbarten Auftragssumme samt allen bereits entstandenen Kosten* in Rechnung gestellt.

10.4. Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent der vereinbarten Auftragssumme samt allen bereits entstandenen Kosten* in Rechnung gestellt.

* Bereits entstandene Kosten beinhalten insbesondere Kosten bereits getroffener Vorbereitungsarbeiten, von Dritten an Lieblingsküche weiterverrechnete Stornierungskosten udgl.  

10.5. Bei Terminänderungen werden die durch die Änderungen anfallenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


11. Haftung

11.1. Für Wertgegenstände, welche von den Teilnehmern der Veranstaltung oder vom Veranstalter selbst ein- bzw mitgebracht worden sind, übernimmt Lieblingsküche für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung keinerlei Haftung, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Lieblingsküche.

11.2. Für Sachschäden, welche durch die Teilnehmer oder dem Veranstalter selbst verursacht worden sind, haftet Lieblingsküche keinesfalls, Lieblingsküche behält sich für diesen Fall vor die Kosten, welche durch solche Schäden entstehen sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

11.3. Für Personenschäden, haftet Lieblingsküche nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


12. Preise & Währung

12.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und sind, wenn nicht explizit angeführt, Nettopreise zuzüglich der in Österreich geltenden Mehrwertsteuersätze.


13. Zahlungsbedingungen

13.1. Sollte es keine anderwärtige schriftliche Vereinbarung zwischen Lieblingsküche und dem Auftraggeber geben, gilt eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jegliche Abzüge. Für Zahlungen, die nach Fälligkeit geleistet werden, werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. sowie Mahnspesen verrechnet. Im weiteren Fall der Nichtzahlung wird ein Drittunternehmen bestimmt, welches die Forderungen einbringt, die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer.


14. Gerichtsstand

14.1. Auf alle vertraglichen Beziehungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar. Für alle Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes der Stadt Wien vereinbart. Dies gilt nicht für Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).


15. Salvatorische Klausel

15.1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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